AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die Argetra GmbH Verlag für Wirtschaftsinformation (Argetra) betreibt die Online-Plattform zvg-wissen.de und vertreibt verlagseigene und verlagsfremde Produkte. Soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde, gelten für den Geschäftsverkehr mit Argetra und ihren Kunden die nachfolgenden Bestimmungen:

 

1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Argetra GmbH Verlag für Wirtschaftsinformation (Argetra) gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Verkäufer hinsichtlich der im Online-Shop des Verkäufers dargestellten digitalen Produkte abschließt. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.2. Kunden im Sinne der Ziffer 1.1 sind
a) Verbraucher, die ein Rechtsgeschäft zu einem privaten Zweck abschließen, dass weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts beruflich oder gewerblich handelt.

1.3 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert. Letzteres gilt auch, sofern Argetra einer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Vertragsschluss
2.1.Bestellprozess: Die Darstellung der Produkte im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Produktkauf abzugeben. Die Produkte können entweder aus dem Sortiment von Argetra mithilfe der Produktbeschreibungen im Onlineshop ausgewählt und über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb gesammelt werden. Die wesentlichen Merkmale der digitalen Produkte sowie deren Preise können dem Warenkorb als zweiter bzw. ersten Bestellschritt und dem jeweiligen Produktinformationen entnommen werden. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses wird ein verbindlicher Antrag (Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags) zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgegeben. Vor Abschicken der Bestellung besteht die Möglichkeit, die Eingaben jederzeit zu prüfen, Irrtümer zu erkennen und die Eingaben zu berichtigen oder zu korrigieren. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn vor Abschluss der Bestellung durch das Setzen eines Bestätigungshakens im Kontrollkästchen, die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen bestätigt worden sind.
2.2Bestellbestätigung: Argetra verschickt daraufhin eine Bestellbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die über die Funktion "Drucken" ausgedruckt werden kann. Die Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Mit dieser Bestellbestätigung erhält der Kunde außerdem alle notwendigen Kundeninformationen, die für seine Unterlagen ausgedruckt werden sollten. Der Vertrag kommt mit der Versendung des Links zum digitalen Zugriff beziehungsweise mit der Versendung des digitalen Produktes zustande.

2.3 Argetra ist berechtigt, die Bestellannahme ohne Begründung abzulehnen. In diesem Fall ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

 

5. Lieferung

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Liefertermine gelten als vereinbart, wenn Argetra diese in Textform bestätigt hat.

 

6. Preise/Fälligkeit
6.1. Die von Argetra angegebenen Preise enthalten für Privat- und Gewerbekunden die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zustell- und Versandkosten trägt der Verlag.
6.2. Rechnungen von Argetra sind sofort und ohne Abzug fällig.

 

7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
7.1. Trotz sorgfältiger Recherche kann Argetra keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in den verlagseigenen und verlagsfremden Produkten enthaltenen Daten übernehmen.
7.2. Argetra haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen der Argetra bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der Argetra.

 

9. Urheberrecht
9.1. Durch Lieferungen der Argetra werden keine Nutzungsrechte an Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten eingeräumt. Die Einräumung entsprechender Rechte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Argetra oder desjenigen, der Argetra entsprechende Rechte eingeräumt hat.

9.2. Die öffentliche Zugänglichmachung digitaler verlagseigener Produkte darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Argetra erfolgen. Dies gilt auch für eine Speicherung im Intranet oder auf Netzwerkservern und die öffentliche Zugänglichmachung über Intranet oder andere Netzwerke.

 

10. Änderung der Kundenanschrift

Der Kunde verpflichtet sich, Argetra alle Änderungen seiner Kunden-, Adress- und E-Maildaten mitzuteilen, sofern und soweit diese für die Durchführung seines Vertrages mit Argetra notwendig sind.

 

11. Benachrichtigung gemäß § 33 BDSG

Argetra speichert elektronisch personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse und Daten aus der Vertragsdurchführung zur Vertragsverwaltung, -durchführung und –abwicklung, der Abrechnung, des Forderungsmanagements und der betriebsinternen statistischen Auswertung.

 

12. Teilunwirksamkeit: Sind Teile dieser Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

13. Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Kontakt per Mail: info@zvg-wissen.de

 

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.           

           

Stand: 08. April 2021

Der Anfang

Der damalige Inhaber und Gründer, Winfried Aufterbeck, ein Immobilienkaufmann, hatte schon Ende der 70er Jahre festgestellt, dass es in der ganzen damaligen Bundesrepublik kein Organ gab, in dem man über die aktuellen anstehenden Zwangsversteigerungsverfahren etwas erfahren konnte. Man las in der Tageszeitung oder im Amtsblatt, das kaum jemand bezog, mehr zufällig über anberaumte Zwangsversteigerungen und von neuen amtlichen Versteigerungsterminen.

Die Idee

Argetra begann im Raum Düsseldorf, Essen und im Landkreis Mettmann, zunächst für eigene Zwecke, die Zwangsversteigerungstermine mit System aufzulisten. Ein paar Testanzeigen in Tageszeitungen zeigten schnell, dass es für einen solchen Zwangsversteigerungskalender einen Markt gab. Zügig wurde für alle Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen-Süd ein Informationsnetz aufgebaut, und die erste Regionalausgabe konnte gedruckt und abonniert werden. Genauso ging man für den nördlichen Bereich in NRW vor. Das größte Bundesland war damit versorgt und die Anzahl der Abonnenten wuchs ständig.

Das Wachstum

Im Anschluss wurden im gleichen Verfahren auch die benachbarten Bundesländer erschlossen. Zu Beginn der 80er Jahre war die ganze alte Bundesrepublik abgedeckt, und viele Presseberichte bestätigten, dass bis zu diesem Zeitpunkt überall ein solcher Zwangsversteigerungskalender gefehlt hatte. Die Journalisten nahmen gern das Angebot zur Teilnahme an regionalen Versteigerungsseminaren an und trugen dazu bei, der Idee, eine Immobilie über die Zwangsversteigerung zu erwerben, eine deutschlandweit breitere Plattform zu bieten. Die Seminare standen auch den Zwangsversteigerungskalender-Abonnenten offen. Nachweislich wurden nicht wenige von Ihnen im Laufe der Jahre sehr vermögend.

Deutschlandweit

Nach der Wende gestaltete sich der Aufbau in den neuen Ländern ungleich schwieriger. Es gab keine gültigen Grundbücher bei den Amtsgerichten, da das SED-System die Namen der Vorbesitzer hatte schwärzen lassen. Erst die Entwicklung von Spezial-Lasergeräten machte die Grundbücher in den jungen Ländern und Berlin wieder lesbar. Ein Heer von erfahrenen Rechtspflegern aus dem Westen sorgte dafür, dass es bald ein Amtsgerichtssystem nach westlichem Vorbild gab. Schon bald gab es dann auch für alle neuen Bundesländer den Zwangsversteigerungskalender. An dessen Gestaltung wurde stets gearbeitet. Die Informationswege waren ständig zu optimieren und viele Anregungen von Abonnenten konnten mit einfließen.
Das gesamte Argetra Team blickt gespannt auf die Zukunft und stolz zurück auf das, was bisher erreicht wurde.