Zuschlags-beschluss und -erteilung

Der Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung wird in der Regel an die Person erteilt, die im Termin Meistbietende geblieben ist. Der Zuschlag erfolgt durch die Verkündung des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungstermin.
Der Beschluss zur Erteilung des Zuschlags wird auf einem amtlichen Dokument festgehalten und den Gläubigern, dem Schuldner und dem Erwerber zugestellt.

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