Verteilungstermin

Etwa 4 bis 6 Wochen nach Zuschlagsverkündung (Zwangsversteigerung) findet der Verteilungstermin statt. Zu diesem Zeitpunkt muß der Erwerber den vollständigen Erwerbspreis beibringen. Der Erlös wird an diesem Tage anteilig an die Gläubiger ausgekehrt.

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