Teilungsversteigerung

Der Teilungsversteigerung liegt nicht eine Überschuldung zu Grunde, sondern sie hat zum Ziel, in einer Gemeinschaft (Ehe, Erbengemeinschaft) klare Verhältnisse zu schaffen. Hier wird das Objekt versteigert und der Erlös auf die berechtigten Personen aufgeteilt.

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