Sanierungsgebiet

Eine Gemeinde kann einen Teil ihrer bebauten Fläche als förmliches Sanierungsgebiet ausweisen. In die Grundbücher wird ein entsprechender Vermerk eingetragen. Die Eigentümer können nur noch begrenzt verfügen. Steuervorteile sind zusätzlich möglich, wenn der Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme durchführt.

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