Parzellierung

Teilung eines Grundstücks durch Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und dieser Teil als selbständiges Grundstück eingetragen werden soll. Parzellierungen bedürfen häufig der behördlichen Genehmigung. Umfasst die Erklärung auch eine Verpflichtung zum Verkauf des abgeschriebenen Grundstücks, so ist sie notariell zu beurkunden.

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