Instandhaltungsrücklage

Dies ist die finanzielle Vorsorge für die Beseitigung auftretender Schäden oder Mängel. Sie empfiehlt sich für jeden Eigentümer. Beim Wohnungseigentum gehört die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an der Bildung der Rücklage zu beteiligen. Über die Höhe (EUR je qm und Jahr) entscheidet die Wohnungseigentümerversammlung.

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