Erst-, Zweit- und Wiederholungstermin

Im Ersttermin gelten die Biet-Mindestgrenzen von 5/10 bzw. 7/10 des Verkehrswertes als geringstes Gebot. Ist in einem Ersttermin der Zuschlag versagt worden, kann es zu einem Zweittermin kommen, bei dem die Mindestgrenze bei der Summe der aufgelaufenen Verfahrenskosten, also noch unterhalb der 5/10- Grenze, liegt.

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