Courtage

Sie beträgt in der Regel bei einem Immobilienerwerb (Häuser, Wohnungen und Grundstücke) vier bis sechs Prozent des Kaufpreises. Eine Aufteilung dieses Betrages zwischen Käufer und Verkäufer ist möglich. Bei Vermietungen dürfen maximal zwei Monatskaltmieten als Courtage angesetzt werden.

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