Beurkundung

Es ist gesetzliche Vorschrift, dass Immobilienkaufverträge notariell beurkundet werden müssen. Nichtbeachtung führt zur Nichtigkeit des Vertrages. Die Nichtigkeit kann schon dann gegeben sein, wenn nicht alles, was vereinbart war, beurkundet wird oder unrichtig beurkundet wird. Der Vertrag ist dann rückabzuwickeln.

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