WISSEN EINFACH ERKLÄRT
Wir bereiten Sie optimal für den Versteigerungstermin vor
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zu den RatgebernIn unseren Ratgebern finden Sie alles Wissenswerte rund um die Themen Eigentum und Immobilien in der Zwangsversteigerung.
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ChecklistenHaben Sie an alles gedacht? Überprüfen Sie Ihre bis Dato eingeholten Informationen mit unseren einfachen und praktischen Checklisten.
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Webinare
WebinareGemeinsam erfolgreich lernen – Zwangs- und Teilungsversteigerungen einfach erklärt. Egal ob Profi oder Einsteiger!
Das richtige Wissen!
Sie möchten gerne eine Immobilie ersteigern und sich für einen Zwangsversteigerungstermin vorbereiten? Wir geben Ihnen das richtige Wissen an die Hand, damit's mit der Ersteigerung klappt.
Alle aus einer Hand.
Mit den Lerninhalten von Argetra sind Sie bestens für eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung vorbereitet. Egal welcher Lerntyp Sie sind, wir haben die richtigen Inhalte und Formate leicht verständlich für Sie aufbereitet. Für Selbstlerner unsere Ratgeberreihe oder gemeinsam interaktiv mit unseren Webinaren.
Das sagen unsere Kunden
Häufige Fragen
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Die im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelte öffentliche Versteigerung gepfändeter Sachen; gesetzliche Form der Zwangsvollstreckung. Zuständig für die Zwangsversteigerung ist das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht). Bei der Versteigerung wird nur ein solches Gebot berücksichtigt, das die dem Anspruch des Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die Kosten des Verfahrens abdeckt (geringstes Gebot). Neben der Durchsetzung von Geldforderungen dient die Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft/Scheidung) an Grundstücken bei Uneinigkeit über eine Auseinandersetzung.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Der Teilungsversteigerung liegt nicht eine Überschuldung zu Grunde, sondern sie hat zum Ziel, in einer Gemeinschaft (Ehe, Erbengemeinschaft) klare Verhältnisse zu schaffen. Hier wird das Objekt versteigert und der Erlös auf die berechtigten Personen aufgeteilt.
Was versteht man unter Verkehrswert?
Die Höhe des Verkehrswertes in einem Zwangsversteigerungsverfahren wird in der Regel von einem amtlich bestellten Sachverständigen festgesetzt. Sein Sachverständigengutachten, das dem Bietinteressenten zur Einsicht zur Verfügung steht, berücksichtigt Schäden und Mängel der Immobilie.
Was ist die Sicherheitsleistung?
Zur Absicherung der Ernsthaftigkeit seines Zwangsversteigerungs-Gebotes muß jeder Bieter 10% des Verkehrswertes beim Rechtspfleger hinterlegen, die er nach der Versteigerung zurückerhält, wenn er nicht Meistbietender geblieben ist.